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Wiener Str. 45
A – 2120 Wolkersdorf
Tel.: +43 660 886 9999
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
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1. Allgemeines / Übergabe und Rücknahme
MegaVan Autovermietung GmbH, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet das umseitig beschriebene Kraftfahrzeug gemäß den umseitigen und nachfolgenden Bedingungen, die der umseitig genannte Mieter mittels seiner Unterzeichnung anerkennt. Der Mieter ist verpflichtet, einem am Mietvertrag genannten Lenker die AGB zu überbinden, für den Fall einer nicht erfolgten Überbindung der AGB hält der Mieter den Vermieter für alle daraus resultierenden Nachteile schad– und klaglos.
Das Mietfahrzeug wird vom Vermieter stets mit vollem Treibstofftank (8/8) übergeben, sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, wird dies gesondert am Mietvertrag vermerkt. Der Mieter und der Lenker (in der Folge „Mieterseite“) verpflichten sich, das Mietfahrzeug in sauberem und vollgetanktem Zustand am umseitig vereinbarten Tag und Ort während der Geschäftszeiten zurückzugeben. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Mietfahrzeuges, der Fahrzeugpapiere oder der Fahrzugschlüssel verpflichtet den Mieter und den Lenker zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstehenden Schadens, sofern diese Verzögerung von der Mieterseite – sei es nur aus Fahrlässigkeit – verschuldet wurde.
2. Weitere Pflichten der Mieterseite:
Der Mieter und der Lenker sind verpflichtet, das Mietfahrzeug schonend und dem Verwendungszweck entsprechend zu behandeln und alle für die Benützung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften einzuhalten. Der Mieter darf das Fahrzeug nur durch den im Mietvertrag genannten Lenker lenken lassen. Er muss sich vorher von dessen Fahrtüchtigkeit und von der Tatsache des Vorhandenseins einer ordnungsgemäß ausgestellten und gültigen Lenkerberechtigung (die mindestens ein Jahr alt sein muss) des Dritten überzeugen. Der Mieterseite ist lediglich der Gebrauch des Mietfahrzeuges im normalen Straßenverkehr gestattet. Ein Gebrauch des Mietfahrzeuges zum Zweck der Weitervermietung oder der gewerblichen Personenbeförderung ist ebenso untersagt wie das Fahren abseits befestigter Straßen.
Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Übergabeprotokoll bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort, also vor Fahrtantritt, zu melden. Sollten Betriebsstörungen oder sonstige Schäden am Mietfahrzeug auftreten, hat die Mieterseite den Vermieter unverzüglich zu verständigen und gemäß dessen Weisungen vorzugehen.
Eine Belastung des Fahrzeuges über das gesetzlich limitierte höchstzulässige Gesamtgewicht hinaus ist verboten. Der Mieter hat für die sachgemäße Befestigung des Ladegutes zu sorgen, sodass durch dieses kein Schaden am Mietfahrzeug eintreten kann. Ebenfalls ist die Be– und Entladung sorgfältig und ohne Beschädigung des Mietfahrzeuges vorzunehmen. Der Transport gefährlicher Güter nach dem Gefahrengüterbeförderungsgesetz (GGBG) ist mit dem Mietfahrzeug ausdrücklich verboten. Der Mieter und der Lenker haben das
Mietfahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl zu abzusichern. Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Im Anschluss an die Verständigung hat der Mieter dem Vermieter binnen angemessener Frist eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung (Europäischer Unfallbericht) über den Unfallverlauf zu übermitteln. Die gesetzlichen Verpflichtungen über das Verhalten nach einem Verkehrsunfall sind von der Mieterseite strikt einzuhalten. Wenn lediglich ein Sachschaden entstanden
ist, so ist entweder ein gemeinsamer Unfallbericht mit dem Gegner zu verfassen oder insbesondere, wenn ein wechselseitiger Identitätsaustausch nicht möglich ist, eine polizeiliche Unfallaufnahme zu verlangen.
Trotz der Vereinbarung einer allfälligen Haftungsreduktion haftet die Mieterseite in voller Höhe und zur ungeteilten Hand, wenn der Unfall von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht wurde.
Fahrten außerhalb des Hoheitsgebietes der Republik Österreich bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Auslandsfahrten sind vom Mieter und dessen berechtigten Lenker spätestens bei der Übernahme des Mietfahrzeuges dem Vermieter bekannt zu geben. Allfällige Genehmigungen von Auslandsfahrten gelten nur für die jeweils vereinbarten Länder, nicht hingegen für andere Auslandsfahrten. Der Mieter ist verpflichtet, sich im Fall einer genehmigten Fahrt außerhalb von Österreich über die Verkehrsvorschriften der jeweiligen Länder zu informieren. Etwaige Gebühren für Mautpflichten und besondere Verkehrsbestimmungen für Fahrten außerhalb Österreichs sind nicht inkludiert.
3. Vollkaskoversicherung
Sämtliche Mietfahrzeuge des Vermieters sind mit einer Vollkaskoversicherung eingedeckt. Die Mieterseite hat im Schadensfall in der Regel lediglich den umseits deutlich ausgewiesen Selbstbehalt („Selbstbeteiligung im Schadensfall“) an den Vermieter zu leisten. Die Mieterseite haftet jedoch in voller Höhe und zur ungeteilten Hand, wenn der Schadensfall vorsätzlich, grob fahrlässig oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen herbeigeführt wurde.
4. Zahlungsbedingungen / Aufrechnungsverbot / Sonstige Gebühren
Die aufgelaufenen Mietkosten sind bei Rückgabe des Mietfahrzeuges sofort zur Zahlung fällig, allfällige Schadenszahlungen sind mit schriftlicher Aufforderung durch den Vermieter fällig. Die Mieterseite haftet zur ungeteilten Hand und in voller Höhe für jegliche Verkehrsstrafen, Strafzettel, oder sonstige Geldbußen, die während der Mietdauer auf das Mietfahrzeug entfallen. Erfolgt die Abrechnung des Mietvertrages über eine vom Vermieter akzeptierte Kreditkarte, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass alle anfallenden berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis mit dem Kreditkartenunternehmen abgerechnet bzw. nachverrechnet werden können. Bei von Mieterseite verschuldetem Zahlungsverzug hinsichtlich der aus dem Mietverhältnis resultierenden Forderungen werden Verzugszinsen von 12% p.a. vereinbart. Für Mahnungen werden zusätzlich Mahnspesen iHv € 20,00 (netto) pro Mahnung verrechnet, es sei denn, dieser Betrag stünde zur Höhe der eingemahnten Forderung in keinem angemessenen Verhältnis.
Es wird vereinbart, dass gegen Forderungen des Vermieters keine Gegenforderungen der Mieterseite eingewendet werden können, es sei denn, diese Gegenforderungen wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder außergerichtlich anerkannt.
Alle Mietfahrzeuge werden zur kalten Jahreszeit vom 01. November bis 15. April mit Winterreifen und Eiskratzer ausgerüstet, für diesen Aufwand wird ein Kostenanteil von € 5,– pro Tag (max. € 100,– pro Miete oder Monat) inkl. MwSt. erhoben. Bei Verlust der Zulassungspapiere oder des Fahrzeugschlüssels haftet die Mieterseite dem Vermieter für den daraus
entstehenden Schaden (z.B. Austausch des Schlosses).
5. Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters grundsätzlich nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Personenschäden. Der Vermieter haftet nicht für Sachen, die von der Mieterseite in das Fahrzeug eingebracht und dort gestohlen, beschädigt oder bei Rückgabe des Fahrzeuges zurückgelassen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters bzw. Personen, deren Verhalten dem Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen zuzurechnen ist.
6. Datenschutzbestimmungen
Der Vermieter verarbeitet im Zuge der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Mieters und von zusätzlichen Lenkern. Nähere Informationen über diese Datenverarbeitung und die daraus resultierenden Rechte können unter www.megavan.at abgerufen werden. Allfällige Fragen zum Thema Datenschutz können an office@megavan.at gerichtet werden.
Der Mieter kann Fehler in den erhobenen Daten korrigieren und sein Recht auf Zugriff, Aktualisierung oder Löschung der personenbezogenen Daten ausüben, indem er den Vermieter unter office@megavan.at kontaktiert. Der Mieter stimmt durch entsprechendes Ankreuzen des dafür vorgesehen Kästchens am Mietvertrag ausdrücklich zu, dass sein Name, seine Wohnadresse, seine E–Mail–Adresse und Telefonnummer vom Vermieter verarbeitet bzw. an die unter www.megavan.at genannten Empfänger übermittelt werden dürfen. Der Mieter kann dieser gewerblichen Nutzung und/oder Übermittlung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen bzw. eine bereits erteilte Zustimmung per Mail an
office@megavan.at widerrufen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Mietverhältnis wird Wolkersdorf vereinbart. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 2120 Wolkersdorf.
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